Vorteile:
Risiken:
Ein Ehepaar besitzt ein Mehrfamilienhaus im Wert von 2 Millionen Euro. Der Ehemann überträgt die Hälfte des Hauses im Zuge des Zugewinnausgleichs an seine Frau, behält sich jedoch das Nießbrauchsrecht vor. Dadurch bleibt er wirtschaftlicher Eigentümer und kann weiterhin die Mieteinnahmen erhalten. Die Übertragung erfolgt steuerfrei, da der Zugewinnausgleich keine Schenkungssteuer auslöst.
Eine Unternehmerin, die während der Ehe einen erheblichen Zugewinn durch den Aufbau ihres Unternehmens erzielt hat, nutzt die Güterstandschaukel, um Unternehmensanteile auf ihren Ehepartner zu übertragen. Dadurch reduziert sie ihr persönliches Haftungsrisiko und sorgt gleichzeitig für eine steuerfreie Vermögensübertragung. Dabei kann sie sich ggf. auch ein Rückforderungsrecht für den Scheidungsfall vorbehalten.
Um steuerliche Probleme zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Durch die sorgfältige Planung und Umsetzung der Güterstandschaukel können Ehepaare erhebliche steuerliche Vorteile nutzen und gleichzeitig das Vermögen optimal schützen und verteilen.
Erwähnenswert ist eine erbrechtliche Begleiterscheinung, der Ausgleich des Zugewinns wird nämlich grundsätzlich als Pflichtteilsfest angesehen. Er stellt keine Schenkung dar, da ein gesetzlicher Zugewinnanspruch erfüllt wird. Nur in dem Ausnahmefall, wenn die Güterstandschaukel einem Gesamtplan folgend ausschließlich oder überwiegend dazu dienen soll, den Pflichtteil zu reduzieren, sind Pflichtteilsansprüche denkbar. Dies sind allerdings seltene Ausnahmefälle.
Nicht nur in Zeiten von Corona ist es wichtig, an folgende Punkte im Sinne eines vorsorgenden Krisenmanagements zu denken:
Hier ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung sinnvoll. Dies gilt auch für Ehepaare, diese sind nicht Kraft Eheschließung Generalbevollmächtigte untereinander. Eine notarielle Beurkundung ist anzuraten, wenn Immobilienvermögen oder Gesellschaftsanteile vorhanden sind. Erfahrungsgemäß ist auch die Akzeptanz von notariellen Vollmachten bei Banken wesentlich höher.
1. Ehevertrag
Dies dient der Streitvermeidung im Scheidungsfall. Im güterrechtlichen Bereich können z.B. Unternehmen, Gesellschaftsanteile, Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände aus dem Zugewinn herausgenommen werden, man spricht dann von einer sogenannten „modifizierten Zugewinngemeinschaft“. Auch kann ein Zugewinn im Scheidungsfall komplett ausgeschlossen werden. Von einer
Gütertrennung ist bei gehobenen Vermögensverhältnissen aus
erbschaftsteuerlichen Gründen abzuraten.
Bereits vorhandene Eheverträge, insbesondere solche aus der Zeit vor dem Jahr 2004 sollten im Lichte der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit von Eheverträgen überprüft werden, diese können im worst case insgesamt unwirksam sein, könnten aber durch eine neue notarielle Vereinbarung
„repariert“ werden.
2. Testament und Erbvertrag
Letztwillige Verfügungen dienen der Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch eine klare Regelung der Vermögensnachfolge im Todesfall. Eine notarielle Beurkundung von Erbverträgen ist zwingend, bei Testamenten anzuraten, da selbst verfasste Testamente oft lückenhaft oder unklar sind und damit einem hohen Anfechtungs – und Streitrisiko unterliegen.
3. Schenkungen
Alle zehn Jahre können die steuerlichen Freibeträge von Ehegatten (500.000,00 €), Kindern sowie Stiefkindern (400.000,00 €) und Enkeln (200.000,00 €) erneut ausgeschöpft werden. Bei gehobenen Vermögensverhältnissen empfiehlt es sich daher, rechtzeitig eine Vermögensnachfolgestrategie zu entwerfen und schrittweise
umzusetzen. In Anbetracht hoher jährlicher Wertzuwächse insbesondere von Berliner Immobilien hat eine Schenkung den Vorteil, daß künftige Wertzuwächse in der Person des Beschenkten eintreten und damit steuerfrei sind.
Der Schenker wird dabei im notariellen Schenkungsvertrag i.d.R. durch Nießbrauch - oder Wohnungsrechte sowie Rückforderungsrechte für diverse konkrete Fallgestaltungen umfassend abgesichert.
Der Absturz der Aktienmärkte um bis zu 40 % kann zunächst zu der Überlegung führen, geplante Schenkungen von Wertpapieren vorzuziehen. Dies hat Steuervorteile, da hier durch den momentanen Wertverfall mehr Vermögen im Rahmen der Steuerbeträge übertragen werden kann. Das Vermögen kann dann künftig bei der mutmaßlich mittel - und langfristig eintretenden Erholung der Kapitalmärkte in der Person des Beschenkten steuerfrei wachsen.
Regelungen in vorhandenen Testamenten und Eheverträgen sind zu überprüfen und möglicherweise an die aktuelle wirtschaftliche Situation anzupassen. Geplante Pflichtteilsverzichtsvereinbar
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