Beurkundung und Beglaubigung
Viele Rechtsgeschäfte unterliegen in Deutschland der Beurkundungspflicht. Die Beurkundung hat der Gesetzgeber zum Beispiel für den Kaufvertrag einer Immobilie vorgesehen. Das gleiche gilt für den Ehevertrag, Erbvertrag und viele weitere Rechtsgeschäfte, die als besonders risikoreich gelten. Bei anderen Rechtsgeschäften emfpiehlt sich eine freiwillige Beglaubigung. Beispiel Vorsorgevollmacht: Hier stellt erst die Beglaubigung sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch wirklich akzeptiert wird. Ob Pflicht oder Kür, Christian Knoop sorgt bei Ihren Rechtsgeschäften als Notar für mehr Sicherheit.
Nutzen Sie unser Notariat für die Beurkundung und Beglaubigung Ihrer Rechtsgeschäfte
Christian Knoop ist Rechtsanwalt und Notar in Berlin und bietet Ihnen bei der Beurkundung und Beglaubigung kompetente Beratung.
- Beurkundung Ihrer Immobiliengeschäfte
- Beurkundung Ihrer erbrechtlichen Rechtsgeschäfte
- Beurkundung Ihrer familienrechtlichen Rechtsgeschäfte
- Beglaubigung Ihrer Verfügungen im Vorsorgerecht
Beurkundung von Immobiliengeschäften
- Grundstückskaufvertrag
- Grundstücksschenkung
- Grundstücksübergabevertrag
- Nießbrauchsbestellung und Rückforderungsansprüche
- Grundschuldbestellung
Beurkundung im Erbrecht
- Einzeltestament
- Ehegattentestament
- Erbvertrag
- Grundstücksschenkung
- Zuwendungs- und Pflichtteilsverzichtsvertrag (ggf. mit Abfindung)
- Zuwendungsvertrag unter Nießbrauchsvorbehalt
- Stiftung von Todes wegen
- Erbrechtliche Klauseln in Gesellschaftsverträgen
- Erbscheinsantrag
- Erbauseinandersetzung mit Zuordnung von Grundbesitz
Beurkundung und Beglaubigung im Vorsorgerecht und Familienrecht
- Ehevertrag
- Neufassung überholter oder unwirksamer Eheverträge
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht