Fachanwalt für Erbrecht in Berlin

Fachanwalt für Erbrecht

Das deutsche Erbrecht ist für Familien eine emotionale und juristische Herausforderung. Was sich in der rechtlichen Praxis bestens bewährt, ist für juristische Laien ein Gebiet mit Fallen und Stolpersteinen. Wer seinen Nachlass rechtswirksam regeln möchte oder wer als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter Ansprüche durchsetzen oder abwehren möchte, braucht die Unterstützung eines erfahrenen Fachmanns. Christian Knoop ist Fachanwalt für Erbrecht und Notar. Er ist seit 1984 auf Erbrecht und Familienrecht spezialisiert. Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin berät Erblasser, Erben und enterbte Nachkommen in allen Fragen zum Erbrecht und setzt sich wirksam für Ihre Interessen ein.

Erbrecht Fachanwalt Berlin

Kompetente Beratung im Erbrecht

Christian Knoop ist Fachanwalt für Erbrecht und Notar. So nutzen Sie 30 Jahre Erfahrung bei der Lösung von erbrechtlichen Fragen:

  • Umfassender Rechtsrat vor und im Erbfall
  • Für Erblasser, Witwen, Erben und enterbte Nachkommen
  • Interessen wirksam vertreten und Ansprüche durchsetzen
  • Geschickt verhandeln - außergerichtlich und vor Gericht
  • Wirtschaftliche Lösungen erzielen

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist die Ausgangsbasis im Erbrecht. Sie bestimmt die Erben und Erbanteile, wenn es weder Testament noch Erbvertrag gibt. Nicht alle Verwandten des verstorbenen Erblassers kommen bei der gesetzlichen Erbfolge zum Zug. Kinder und Enkel zählen zu den Erben 1. Ordnung. Nur wo es sie nicht gibt, kommen Erben 2. Ordnung an die Reihe, also z.B. die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen.

Großeltern sind als Erben 3. Ordnung erst an der Reihe, wenn es keine Erben 1. oder 2. Ordnung gibt. Richtig kompliziert wird es bei weitverzweigten Familien. Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin klärt die gesetzliche Erbfolge und vertritt Erben bei der Durchsetzung ihrer gesetzlichen Ansprüche auf das Erbe.

Ehegattenerbrecht

Ehegatten zählen im Erbrecht nicht zu den Verwandten des Erblassers. Ihr Erbanspruch beruht auf besonderen Regelungen. Der Anteil von verwitweten Ehegatten am Erbe hängt im Wesentlichen von der Anzahl der erbberechtigten Verwandten und ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Auch der eheliche Güterstand ist entscheidend.

Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin berät Ehegatten, was Sie beim Erben und Vererben beachten müssen und vertritt Ihre Rechte, wenn Sie mit verwandten Nachkommen des Verstorbenen in Streit geraten.

Testament

Wer beim Nachlass für klare Verhältnisse sorgen möchte, sollte frühzeitig ein Testament aufsetzen. Doch Vorsicht: Das Erbrecht ist kompliziert und folgt in vielen Details nicht dem Alltagsverständnis. Die Unterstützung eines erfahrenen Spezialisten für Erbrecht hilft, beim Testament keine Fehler zu machen.

Christian Knoop sorgt als Notar dafür, dass Ihr Testament juristisch wasserdicht ist. So können Sie am ehesten verhindern, dass sich Ihre Erben später in einem langwierigen und teuren Rechtsstreit das Leben schwer machen.

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine erprobte Form für das Ehegattentestament. Das funktioniert im Prinzip so: Die beiden Ehegatten setzen sich wechselseitig als Erben ein; ihre Kinder werden zu Schlusserben. Das Berliner Testament hat Vorteile und Nachteile.

So werden die Kinder z.B. im ersten Erbfall enterbt, was wiederum Ansprüche auf den Pflichtteil begründet. Rechtsanwalt und Notar Christian Knoop berät Ehegatten in allen Fragen zum Berliner Testament und erklärt Ihnen gerne, ob und welche Alternativen es für Ihre Familiensituation gibt.

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament und eignet sich vor allem für den Generationswechsel in Unternehmerfamilien. Wie im Testament können Sie alle Fragen Ihres Nachlasses mit einem Erbvertrag regeln: Wen wollen Sie als Erben einsetzen? Wen wollen Sie bestimmte Vermögensgegenstände hinterlassen (siehe Vermächtnis)? Welche Auflagen müssen die Erben erfüllen?

Der Unterschied zum Testament besteht darin, dass Sie den Erbvertrag mit Ihren Erben regelrecht abschließen. Insofern können Sie mit einzelnen Erben z.B. auch einen Verzicht auf den Pflichtteil vereinbaren. Das spielt bei der Nachfolge in Unternehmen oft eine wichtige Rolle. Ein Erbvertrag will gut durchdacht sein. Denn er ist verbindlich.

Der Erblasser kann den Erbvertrag später nicht einfach einseitig ändern. Rechtsanwalt und Notar Christian Knoop berät und begleitet Sie als Erblasser oder Erben bei der Vereinbarung von Erbverträgen und unterstützt Sie bei den oft schwierigen, weil emotional gefärbten Verhandlungen im Familienkreis.

Vermächtnis

Wer seinen Nachlass ordnet, möchte mitunter einzelne Gegenstände oder Geldbeträge ausgewählten Menschen vermachen. Dieses Ziel lässt sich mit einem Vermächtnis im Testament oder Erbvertrag regeln. Die Rechtsanwälte für Erbrecht der Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin unterstützen Erblasser bei der richtigen Formulierung von Vermächtnissen und vertreten im Konfliktfall die berechtigten Interessen der Erben oder Vermächtnisnehmer.

Berlin Fachanwalt Erbrecht

"Bei Erbstreitigkeiten ist es wichtig, die familiären und emotionalen Fallstricke zu erkennen, um sich in ihnen nicht zu verfangen."

Christian Knoop, Fachanwalt für Erbrecht und Notar

Pflichtteil

Enterbte Nachkommen haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Enterbt ist, wer im Testament nicht als Erbe eingesetzt wurde. Der Pflichtteil lässt sich nur im Ausnahmefall verweigern. Die Kanzlei Knoop & Kollegen klärt, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Als Rechtsanwälte für Erbrecht sorgen wir dafür, dass Sie im Testament keinen Anspruch auf Pflichtteil übersehen oder falsch bewerten.

Wo es zur Auseinandersetzung zwischen Erben und enterbten Nachkommen um den Pflichtteil kommt, unterstützen unsere Rechtsanwälte Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Dazu gehören auch Auskunftsansprüche zur Bewertung der Pflichtteile. Dabei verfolgen wir im Interesse unserer Mandanten das Ziel, einen zermürbenden Erbstreit möglichst zu vermeiden. Hier bewähren sich Erfahrung und Verhandlungsgeschick von Rechtsanwalt Christian Knoop.

Ergänzungspflichtteil

Rund 65 Prozent des Vermögens werden durch Schenkung an die nächste Generation übertragen. Entsprechend häufig stellt sich die Frage nach einem Ergänzungspflichtteil. Denn der Ergänzungspflichtteil gleicht Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers aus. Mit diesem Anspruch erschwert das Erbrecht, dass Erblasser die Ansprüche von Nachkommen auf den Pflichtteil aushebeln, indem sie ihr Vermögen zu Lebzeiten verschenken.

Die Kanzlei Knoop & Kollegen verfügt über eine langjährige Erfahrung und Expertise in der Durchsetzung von Ansprüchen auf den Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil. Die Verhandlungsführung von Rechtsanwalt Knoop hat sich bereits in zahlreichen erbrechtlichen Konfliktfällen bewährt.

Anrechnung von Schenkungen

Nach einer Testamentseröffnung kommt es in Familien oft zum Konflikt. Ein typischer Anlass ist das folgende Missverständnis: Der Erblasser hat zu Lebzeiten einem Nachkommen finanziell unter die Arme gegriffen, dabei aber nicht geregelt, wie diese Schenkung im Erbfall angerechnet wird.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop beraten Erblasser, wie sie einem Erbstreit vorbeugen können, und klärten im Erbfall die strittige Frage der korrekten Anrechnung von Schenkungen auf Pflichteile. In vielen Streitfällen entscheidet die Auslegung der Schenkung. Hier können Sie sich auf die langjährige Erfahrung der Rechtsanwälte von Knoop & Kollegen mit der Lösung von Auslegungsstreitigkeiten verlassen.

Erbausgleichung

Die Erbausgleichung gehört zur hohen Mathematik des Erbrechts. Sie spielt in der Praxis der gesetzlichen Erbfolge eine wichtige Rolle. Anlass für die Erbausgleichung sind Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten an einzelne Nachkommen. Im Erbfall geht es dann um die Frage, inwieweit diese Schenkung bei der Erbauseinandersetzung zwischen den Nachkommen auszugleichen sind.

Als Folge können sich die Erbquoten aus dem Erbschein deutlich verschieben. Im Extremfall geht ein gesetzlicher Erbe ganz leer aus, obwohl ihm der Erbschein eine Erbquote von einem Drittel zugesteht. Mit der Kanzlei Knoop & Kollegen verfügen Sie über qualifizierte und erfahrene Rechtsanwälte, die diese hohe Mathematik des Erbrechts beherrschen und zu Ihrem Vorteil einsetzen.

Testamentsauslegung

Wenn es um das eigene Testament geht, unterschätzen die meisten Menschen die Tücken des Erbrechts. Rund 70 Prozent aller Testamente sind so genannte Laientestamente. Die Praxis zeigt: Testamente von Laienhand sind in aller Regel unklar, unvollständig oder sogar rechtlich unwirksam. Damit ist der Streit unter Nachkommen programmiert.

Wie lässt sich das Testament auslegen? Ist es überhaupt wirksam? Und welches Testament zählt, wenn der Erblasser mehrere aufgesetzt hat? Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin verfügen über jahrelange Erfahrung in der Auslegung von Testamenten. Wir vertreten Erben und enterbte Nachkommen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.

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Erbquoten

Die Erbquote ist der Anteil am Nachlass, den Sie als Angehöriger des verstorbenen Erblassers erhalten. Wie hoch die Erbquote ausfällt, hängt vom Testament oder der Familienkonstellation ab: War der Erblasser verheiratet? Welche Verwandten hat der Verstorbene hinterlassen? Hatte er Kinder?

Als Rechtsanwälte für Erbrecht beherrschen wir die Regeln der Erbfolge und berechnen für jede denkbare Familienkonstellation die exakten Erbquoten für alle Berechtigten. Natürlich sagen wir Ihnen auch genau, welche Nachkommen des verstorbenen Erblassers keinen Anspruch auf einen Anteil am Erbe haben.

Erbauseinandersetzung

Die Erbauseinandersetzung ist in vielen Familien eine Herausforderung an das Verhandlungsgeschick. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop & Kollegen verfügen über das nötige Fachwissen, Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsvermögen, um Ihre Interessen in der Erbauseinandersetzung mit Erfolg zu vertreten. Im Grunde sind die Miterben zu einer Einigung verurteilt". Sonst drohen eine Erbteilungsklage und Teilungsversteigerung von Grundbesitz.

Testamentsvollstreckung

Der letzte Wille zählt. Was aber, wenn sich die Erben nicht daran halten wollen? Mit einem Testamentsvollstrecker können Sie dafür sorgen, dass Ihr Testament oder der Erbvertrag auch umgesetzt wird. Rechtsanwalt Christian Knoop schützt in der Rolle des Testamentsvollstreckers z.B. Ansprüche von minderjährigen Erben gegen böswillige Erben und sorgt dafür, dass Ihre Erben die von Ihnen angeordneten Vermächtnisse und Auflagen auch wirklich erfüllen.

Auf diese Unterstützung baut bereits eine erhebliche Anzahl von Mandanten der Kanzlei Knoop & Kollegen, indem sie Rechtsanwalt Knoop in ihrem Testament als Testamentsvollstrecker benannt haben.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Erben und Vererben ist immer auch ein Steuerthema. Bei Schenkungen zwecks vorzeitiger Erbfolge müssen Erblasser an die Schenkungsteuer denken. Wer seinen Erben böse Überraschungen sparen und den Zugriff des Fiskus auf das Erbe möglichst vermeiden möchte, sollte sich frühzeitig Gedanken über die beste Art der Vermögensübertragung machen.

Die Rechtsanwälte von Knoop & Kollegen beraten Sie zuverlässig, wie Sie Ihr Vermögen steueroptimal an die nächste Generation übertragen können. Im Erbfall erstellt unsere Kanzlei für die Erben die Steuererklärungen für Erbschaft- und Schenkungsteuer. Selbstverständlich arbeiten unsere Rechtsanwälte für Erbrecht im Bedarfsfall gerne mit Ihrem Vermögensberater oder Steuerberater zusammen.

Nachfolgeplanung und vorzeitige Erbfolge

Klare Testamente und Vollmachten gehören zu den wichtigsten Instrumenten einer durchdachten Erbschaftsplanung und Altersvorsorge. Aber auch die vorzeitige Erbfolge will gut überlegt und rechtlich exakt abgesichert sein. Bei der vorzeitigen Erbfolge übertragen Sie Vermögen, etwa eine Immobilie oder Unternehmensanteile, schon zu Lebzeiten an Ihre Erben. Rechtsanwalt und Notar Christian Knoop berät Sie fachkundig, wie Erblasser ihre eigenen Interessen bei der vorzeitigen Erbfolge mit Wohnrechten und Rückfallklauseln absichern können.

Wichtig ist auch, dass die vorzeitige Erbfolge und das Testament aufeinander abgestimmt werden. Die Kanzlei Knoop & Kollegen entwickelt bei der strategischen Vermögens- und Erbfolgeplanung maßgeschneiderte Lösungen, die zu Ihren Wünschen und Zielen passen. Dabei denken unsere Rechtsanwälte auch an Pflichtteilsverzichte, Eheverträge und an die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Nachfolgeregelung bei Grundbesitz, Arztpraxis, Unternehmen

Die Übertragung von Grundbesitz, Arztpraxis und Firmenvermögen macht bei der Nachfolgeregelung oft Probleme. Die Kanzlei Knoop & Kollegen unterstützt Ihre Interessen bei Bewertungsstreitigkeiten. Die Vermögensbewertung erfolgt durch kompetente Sachverständige. 

Unsere auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte haben in der Praxis bewiesen, dass Erben etwa bei Pflichtteilsstreitigkeiten den Verkauf von Grundvermögen, Praxen oder Unternehmen mit einer geschickten und fachlich fundierten Verhandlungsführung vermeiden können.

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