Ratgeber Ehevertrag: Den Eventualfall regeln
Wer Streit vermeiden möchte, sorgt vor Spielbeginn für klare Regeln. MIt einem Ehevertrag einigen sich Eheleute oft schon vor der Ehe darauf, wie sie sich später einmal verhalten wollen, falls sie sich scheiden lassen sollten. Rechtsanwalt Knoop in Berlin erklärt in einem kurzen Ratgeber, was Ehepaare über einen Ehevertrag wissen sollten.
Das tun wir für Ihre Sicherheit beim Ehevertrag
Rechtsanwalt Christian Knoop berät Sie vor und während der Ehe in allen Rechtsfragen zum Ehevertrag.
- Gestaltung von rechtssicheren Eheverträgen
- Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Eheverträge
- Neufassung überholter oder unwirksamer Eheverträge
- Beurkundung von Eheverträgen
Was lässt sich in einem Ehevertrag regeln?
Sie können in Ihrem Ehevertrag grundsätzlich alle Rechtsbeziehungen regeln, die sich aus der Ehe ergeben. Das betrifft insbesondere das Güterrecht, das Unterhaltsrecht sowie den Versorgungsausgleich.
Wer sollte schon vor der Eheschließung an einen Ehevertrag denken?
Wer mit Vermögen in die Ehe geht, sollte dieses mit einem Ehevertrag vor dem Eventualfall einer späteren Scheidung schützen. Notar Knoop empfiehlt de Ehevertrag insbesondere Immobilieneigentümern, Unternehmern und Privatpersonen mit anderen Vermögenswerten.
Warum sollten vermögende Eheleute einen Ehevertrag abschließen?
Ohne Abschluss eines Ehevertrages gilt im Fall einer Scheidung der Halbteilungsgrundsatz. Das bedeutet, dass Rentenanwartschaften, Einkommen und der Zugewinn grundsätzlich hälftig geteilt werden. Mit einem Ehevertrag können Sie weitreichende Anspruchsausschlüsse vereinbaren. Natürlich gibt es hier Grenzen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin achten darauf, dass Sie bei den Anspruchsausschlüssen nicht über das Ziel hinausschießen.
Lässt sich der Ehevertrag auch während der Ehe vereinbaren?
Ja, das ist in bestimmten Situationen sogar dringend geboten, z.B. wenn ein Ehepartner Unternehmer ist und das unternehmerische Vermögen erst während der Ehe aufbaut. Ohne Ehevertrag bedroht eine Scheidung nicht nur das Privatvermögen, sondern kann auch das Unternehmen in eine ernste Schieflage bringen.
Lassen sich mit einem Ehevertrag alle Ansprüche ausschließen?
Grundsätzlich können Sie im Ehevertrag weitreichende Anspruchsausschlüsse vereinbaren. Ob diese einer etwaigen späteren gerichtlichen Prüfung standhalten, ist eine Frage des Einzelfalls. Mit einer Überprüfung müssen Sie im Scheidungsfall rechnen. Diese kann Ihr Ehepartner verlangen. Dann prüft das Gericht im ersten Schritt, ob die einzelnen Bestimmungen im Ehevertrag wirksam oder von vornherein nichtig sind. Ist der Ehevertrag wirksam, prüft der Richter im zweiten Schritt auch noch, ob der Ehevertrag aufgrund von Veränderungen im familiären oder vermögensrechtlichen Bereich an die aktuellen Verhältnisse anzupassen ist.
Muss ein Notar den Ehevertrag beurkunden?
Ja, denn der Ehevertrag ist ohne notarielle Beurkundung rechtlich nicht wirksam.
Warum sollte man Eheverträge überprüfen lassen?
Die obergerichtliche Rechtsprechung zur Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen hat sich 2001 geändert. Seitdem müssen alle älteren Eheverträge unbedingt auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Doch auch bei jüngeren Eheverträgen lohnt die Prüfung durch einen Experten. Ansonsten droht im Scheidungsfall ein böses Erwachen. Stellt der Scheidungsrichter den Ehevertrag auf den Prüfstand, kommt er im schlimmsten Fall zu dem Ergebnis, dass alle Regelungen null und nichtig sind.
Was bedeutet Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsverträgen?
Die Gerichte haben seit 2001 mit einer Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Ehevertrag bei der Scheidung auf Verlangen eines Ehegatten überprüft wird. Das Gericht prüft auf der ersten Stufe, ob die einzelnen Bestimmungen des Ehevertrages bereits von vornherein nichtig sind. Ist der Ehevertrag wirksam, prüft der Richter auf der zweiten Stufe, ob der Ehevertrag aufgrund von Veränderungen im familiären oder vermögensrechtlichen Bereich an die aktuellen Verhältnisse anzupassen ist. Die gleichen Grundsätze gelten für Scheidungsverträge. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Knoop & Kollegen sind mit der Rechtsprechung im Familienrecht vertraut und sorgen dafür, dass die Mandanten der Kanzlei rechtssichere Verträge abschließen.