Büro Knoop und Kollegen in Berlin

Ratgeber Zugewinn: Ausgleich bei Scheidung

Die Aufteilung des ehelichen Zugewinns ist bei einer Scheidung eine konfliktträchtige Angelegenheit. Rechtsanwalt Christian Knoop in Berlin beantwortet in einem kurzen Ratgeber die wichtigsten Fragen zum Zugewinn und Zugewinnausgleich.

Zugewinnausgleich Berlin

Das tun wir für Sie beim Zugewinnausgleich

Rechtsanwalt Knoop berät Eheleute und eingetragene Lebenspartner zur korrekten Auflösung ihrer vermögensrechtlichen Verbindungen.

  • Gemeinsames Eigentum an Immobilien werterhaltend regeln
  • Gemeinsame Bankkonten, Wertpapiervermögen und Kredite klären
  • Ansprüche auf Zugewinnausgleich prüfen
  • Zielorientiert verhandeln, Prozesse möglichst vermeiden

Alle Leistungen beim Zugewinnnausgleich

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Die meisten Eheleute leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese tritt automatisch am Tag der Heirat in Kraft. Es sei denn, die Ehepartner vereinbaren mit einem Ehevertrag einen anderen Güterstand, etwa die Gütertrennung. Das Gleiche gilt für die eingetragene Lebenspartnerschaft. In der Zugewinngemeinschaft haben die Ehepartner oder Lebenspartner grundsätzlich kein gemeinschaftliches Vermögen, es sei denn, sie erwerben zusammen Gemeinschaftseigentum, etwa ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Davon abgesehen bleiben beide Parteien jeweils alleinige Eigentümer derjenigen Vermögensteile, die sie in die Ehe mitbringen oder während der Ehe anschaffen.

Wie kommt es zu einem Zugewinnausgleich?

Der eheliche Zugewinn wird in zwei Fällen ausgeglichen, und zwar bei Scheidung und bei Tod eines der Ehepartner. In beiden Fällen passiert im Prinzip das Gleiche: Der eheliche Zugewinn wird auf beide Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt. Für den Todesfall eines Ehepartners heißt das, dass die Witwe oder der Witwer die Hälfte des ehelichen Zugewinns steuerfrei erhält. Beim Zugewinnausgleich geht es immer nur um die Aufteilung der Salden und nie um die Aufteilung der Gegenstände.

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Der Zugewinnausgleich errechnet sich aus den Zugewinnen der beiden Ehepartner während ihrer Ehe. Dabei ist der Zugewinn eines Ehepartners die Differenz zwischen seinem Vermögen am Ende der Ehe (Endvermögen) und dem Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat (Anfangsvermögen). Diese Rechnung wird für beide Ehepartner aufgemacht. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen einen Ausgleich zahlen. Der Zugewinnausgleich beträgt genau die Hälfte des Differenzbetrages zwischen den Zugewinnen beider Ehepartner.

Auf welche Zeitpunkte kommt es bei der Vermögensbewertung an?

Beim Zugewinnausgleich kommt es auf die Höhe des Vermögens an drei Stichtagen an. Der richtige Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung. Das Endvermögen wird für den Tag berechnet, an dem das Gericht den Scheidungsantrag zustellt. Mit einer zusätzlichen Vermögensauskunft zum Zeitpunkt der Trennung verhindert Rechtsanwalt Christian Knoop im Interesse von Mandanten, dass ein auskunftspflichtiger Ehepartner die Trennungszeit dazu nutzt, um Vermögen beiseite zu schaffen.

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