Fachanwalt für Erbrecht in Berlin

Familienrecht

Eine Scheidung wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Und ebenso viele Emotionen. Die besten Lösungen erhalten Sie bei einer Scheidung, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner auf sachlicher Basis treffen und dort für klare Verhältnisse sorgen. Rechtsanwalt Christian Knoop in Berlin unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Als erfahrener Spezialist für Familienrecht kennt der Berliner Rechtsanwalt die rechtlichen und emotionalen Fallen einer Scheidung. Gegen faule Tricks hilft nur ein Mittel: fachlich fundierte Kompetenz mit Durchsetzungsvermögen. Bei der Kanzlei Knoop & Kollegen können Sie sich im Familienrecht auf die Kompetenz und Erfahrung eines Rechtsanwalts mit Fingerspitzengefühl und Rückgrat verlassen.

Familienrecht Berlin

Kompetente Beratung im Familienrecht

Christian Knoop ist Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Nutzen Sie 30 Jahre Erfahrung bei der Lösung von familienrechtlichen Konflikten:

  • Umfassender Rechtsrat bei Trennung und Scheidung
  • Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
  • Interessen wirksam vertreten und Ansprüche durchsetzen
  • Geschickt verhandeln - außergerichtlich und vor Gericht
  • Wirtschaftliche Lösungen erzielen, Rosenkrieg vermeiden

Ehevertrag

Der Ehevertrag ist die Prävention für den Eventualfall „Scheidung". Vor der Hochzeit denkt niemand gerne an dieses Risiko. Doch genau das sollten Sie tun.

Vor allem wenn Sie Eigentümer von Immobilien, Aktien oder Unternehmen sind. Rechtsanwalt Knoop berät Sie umfassend, wie Sie mit einem Ehevertrag vor der Hochzeit sicherstellen, dass bestimmte Vermögenswerte im Scheidungsfall beim Zugewinnausgleich nicht mitgerechnet werden. Oder Sie regeln im Ehevertrag den Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche. Auch das ist möglich.

Scheidung

Eine Scheidung mit Versorgungsausgleich abzuwickeln dauert im Bundesdurchschnitt elf Monate. Schneller geht es, wenn sich die Ehegatten hinsichtlich ihrer Scheidung einig sind. Rechtsanwalt Christian Knoop in Berlin erklärt, mit welchem Kunstgriff Sie nach dem Trennungsjahr in drei Monaten geschieden sein können.

Die Kanzlei Knoop & Kollegen berät Eheleute in allen Fragen zur Scheidung und vertritt Ihre Rechte auch in angespannten Situationen mit einer erprobten Verhandlungsführung.

Versorgungsausgleich

Keine Scheidung ohne Versorgungsaugleich. Hier geht es um Ihre Vorsorge für das Alter oder für den Eventualfall der Erwerbsunfähigkeit. Geteilt werden die in der Ehe erworbenen Ansprüche auf gesetzliche, betriebliche und private Rente sowie (bei Beamten) auf die Beamtenversorgung.

Rechtsanwalt Knoop in Berlin vertritt Ihre Interessen bei der gerechten Aufteilung der Vorsorgeansprüche und zeigt Ihnen den Gestaltungsspielraum für individuelle Vereinbarungen auf.

Scheidung mit Immobilien, Unternehmen, Arztpraxis

Eine Scheidung kann Ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährden. Das gilt vor allem dann, wenn der geschiedene Ehepartner einen hohen Zugewinnausgleich fordert. Bei schwacher Liquidität droht Immobilien, Unternehmen oder Arztpraxen der Zwangsverkauf.

Wer vor der Ehe nicht mit einem Ehevertrag vorgebeugt hat, dem bleibt immer noch die Chance einer Verhandlungslösung. Rechtsanwalt Christian Knoop berät Sie, was in diesem Fall zu tun ist, und verfolgt Ihre Interessen mit Erfahrung und taktischem Verhandlungsgeschick.

Zugewinnausgleich und Scheidung

Die Zugewinngemeinschaft ist der am weitesten verbreitete Güterstand in der Ehe. Er ergibt sich automatisch, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben (Ehevertrag). Allerdings sind alte Eheverträge oft unwirksam. Rechtsanwalt Knoop überprüft Ihren Ehevertrag, findet die offenen Flanken und erklärt, welche Rechte und Risiken daraus folgen. Bei jedem Ehegatten wird der Zugewinn als Differenz zwischen dem Anfangsvermögen bei Eheschließung und dem Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt.

Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn in der Ehe muss die Hälfte dieser Differenz (Zugewinnüberschuss) an den anderen Ehegatten auszahlen. Um den Zugewinn korrekt zu ermitteln, verfolgt Rechtsanwalt Knoop konsequent Ihre Auskunfts- und Belegvorlageansprüche, um anschließend Ihre Zugewinnansprüche geltend zu machen – eine der Spezialitäten der Rechtsanwälte Knoop & Kollegen.

Vermögensbewertung und Zugewinn

Beim Zugewinnausgleich ist die Vermögensbewertung oft strittig. Kein Wunder, denn die korrekte Bewertung von Vermögen ist eine komplexe Angelegenheit. Rechtliche und betriebswirtschaftliche Erwägungen sind zu berücksichtigen.

Besonders schwierig wird es beim Geschäftswert (Good Will) von Handwerksbetrieben, Unternehmen, freiberuflichen Praxen und Beteiligungen an solchen Unternehmen. Die Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin sorgt für überzeugende Gutachter und unterstützt Ihre Interessen mit einer zielführenden Verhandlungsstrategie.

Berlin Familienrecht

"Sie brauchen einen Scheidungsanwalt mit Erfahrung. Er muss sein Fach beherrschen, wirtschaftlich denken und geschickt verhandeln. Ich unterstütze Sie, diese außergewöhnliche Situation im Leben zu bewältigen."

Christian Knoop, Scheidungsanwalt und Notar

Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung

Wo Ehepaare gemeinsam ein Bankkonto führen, Kredite aufnehmen, Verträge abschließen und z.B. eine Immobilien kaufen, müssen diese Beziehungen bei der Scheidung entflochten werden. Rechtsanwalt Knoop sorgt für eine geordnete Entflechtung aller vermögensrechtlichen Gemeinsamkeiten und schuldrechtlichen Ansprüche. So sichern Sie Ihre Rechte an Immobilien, Bankkonto und Vermögen.

Bei Immobilien- oder Konsumkrediten kommt es auf einen geordneten Gesamtschuldnerausgleich an. Oder Sie haben ein Recht auf einen gerechten Anteil an einer Steuererstattung. In anderen Fällen kümmert sich Rechtsanwalt Knoop um die Rückgewähr von Zuwendungen. Dieses Problem taucht z.B. auf, wenn die Eltern eines Ehegatten das Ehepaar beim Hausbau finanziell unterstützt haben.

Eigenheim und Scheidung

Bei einer Scheidung mit Eigenheim oder Eigentumswohnung stellt sich regelmäßig die Frage, was mit dem gemeinsamen Eigentum an der Immobilie geschehen soll. In der Praxis kommt es meist zu einer der folgenden Lösungen: Entweder die Immobilie wird verkauft und der Erlös aufgeteilt. Oder einer der geschiedenen Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt den Partner aus.

Bei der Bewertung der Immobilie gibt es Spielräume. Die Kanzlei Knoop sorgt für eine sachgerechte Immobilienbewertung durch Sachverständige und steht Ihnen in den Verhandlungen mit Ihrem Miteigentümer als kompetenter Partner zur Seite. Die Führung dieser Verhandlung ist eine der Spezialitäten der Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin.

Trennungsberatung

Die Trennung vom Ehepartner ist in vielen Fällen mit einer persönlichen Krise verbunden. Das macht verwundbar. Die emotionale Anspannung kann sogar zur rechtlichen Falle werden. Rechtsanwalt Christian Knoop aus Berlin rät deshalb zunächst zu Besonnenheit: Vermeiden Sie unüberlegte Handlungen. Stellen Sie wichtige Entscheidungen zurück. Machen Sie keine vorschnellen Zugeständnisse.

Die Praxis zeigt, dass die schlimmsten Fehler vor allem zu Beginn der Trennung gemacht werden. Was Sie in dieser Situation brauchen, ist ein kompetenter Fachmann für Familienrecht, dem Sie vertrauen können. Rechtsanwalt Christian Knoop in Berlin berät Sie in allen juristischen Fragen und steht Ihnen von der Trennung bis zur Scheidung als erfahrener Ratgeber zur Seite. Ziel ist es, die rechtlichen Folgen einer Trennung und eventuellen Scheidung für Sie optimal zu lösen.

Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung

So machen Sie bei der Scheidung kurzen Prozess: Mit der Trennungsvereinbarung einigen sich beide Ehepartner über die Folgen ihrer Scheidung. Das funktioniert ohne Rechtsstreit. Die Ehegatten müssen sich nur in dem Punkt einig sein, dass sie eine Vereinbarung aushandeln wollen. Dennoch ist Vorsicht angebracht: Wer verhandelt, sollte seine Interessen vorher für sich klären und diese in der Verhandlung konsequent – aber auch flexibel – verfolgen.

Genau das gehört zu den Spezialitäten der Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin. Die außergerichtliche Lösung spart Geld, Zeit und Nerven! Rechtsanwalt Knoop verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Verhandlung von Trennungsvereinbarungen und kann auf diesem Feld eine hohe Erfolgsquote nachweisen.

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Verteilung der Haushaltsgegenstände

Die Verteilung der Haushaltsgegenstände macht in aller Regel kaum Probleme. Auch hier ist zwischen dem Trennungszeitraum und dem Zeitraum nach rechtskräftiger Ehescheidung zu unterscheiden. Eine abschließende Verteilung der Haushaltsgegenstände erfolgt erst für den Zeitraum nach der Ehescheidung.

Rechtsanwalt Knoop in Berlin rät zur einvernehmlichen Lösung und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Wohnung nach der Scheidung

Wer bekommt die Wohnung nach Trennung und Scheidung? Rechtsanwalt Knoop unterstützt Sie mit guten Argumenten und einer zielführenden Verhandlungsstrategie. Wenn sich Ihr Ehepartner einer einvernehmlichen Lösung verweigert, sorgt Rechtsanwalt Knoop in Ihrem Interesse für eine Klärung vor Gericht.

Kindesunterhalt

Eine Scheidung mit Kindern wirft die Frage nach dem Kindesunterhalt auf. Lebt das Kind bei der Mutter, muss der Vater für das Kind zunächst bis zur Volljährigkeit Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich in diesem Fall nach den Einkünften des Vaters. Maßstab ist in aller Regel die Düsseldorfer Tabelle.

Die Zahlungspflicht besteht allerdings erst nach Aufforderung. Wird das Kind volljährig, entfällt damit der Betreuungsbedarf, dann sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Sie schulden den Unterhalt im Verhältnis ihrer Einkünfte.

Trennungsunterhalt vor der Scheidung

Unterhaltsfragen führen bei einer Scheidung immer wieder zum Streit. Rechtsanwalt Christian Knoop erklärt, auf was Sie beim Unterhalt achten müssen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen oder unberechtigte Forderungen abwehren. Das Familienrecht unterscheidet den Trennungsunterhalt vom nachehelichen Unterhalt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung.

Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist nicht wirksam. Doch keiner muss zahlen, bevor er vom unterhaltsberechtigten Ehepartner dazu aufgefordert wird. Die auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei Knoop & Kollegen in Berlin berät Ehepartner bei Scheidungen in allen Fragen zum Unterhalt und vertritt Ihre Rechte in den oft schwierigen Auseinandersetzungen.

Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung

Beim nachehelichen Unterhalt hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der zeitlichen Begrenzung oder Herabsetzung erweitert. Seitdem loten Familiengerichte die Spielräume aus. Rechtsanwalt Knoop kennt die herrschende Rechtsprechung im Familienrecht und erklärt Ihnen, auf was Sie beim nachehelichen Unterhalt achten müssen.

Ein häufiger Streitpunkt beim Unterhalt ist die sachgerechte Information über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Sorgerecht

Das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder verbleibt auch nach der Ehescheidung bei beiden Elternteilen. Das Familiengericht kann in Ausnahmefällen das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen. Bei dieser Entscheidung steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

Rechtsanwalt Knoop zeigt Ihnen genau auf, was Sie beim Sorgerecht beachten müssen, und vertritt Ihre Rechte bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Ex-Partner.

Umgangsrecht

Kinder haben Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Und beide Eltern haben Anspruch auf Umgang mit dem Kind, wobei es in der Praxis in der Regel nur um das Umgangsrecht des Elternteils geht, in dessen Obhut sich die Kinder nicht befinden. Wie das Umgangsrecht im Alltag praktiziert wird, sollten Eltern einvernehmlich regeln. Denn es geht um das Wohl Ihres Kindes. Das Umgangsrecht taugt nicht als Waffe zur Rache am ehemaligen Ehepartner.

Wo es zu Konflikten über das Umgangsrecht kommt, sollten Sie einen im Familienrecht versierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der Ihre Interessen auch in einer emotional aufgeheizten Situation beherrscht vertritt. Wie schon beim Sorgerecht steht auch beim Umgangsrecht das Wohl des Kindes im Zentrum. Ist dieses bedroht, kann das Familiengericht Eltern den Umgang mit ihren Kindern verbieten.

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