Scheidungsvertrag

Bei der Scheidung oder Trennung haben Sie die Wahl: Entweder Sie führen mit Ihrem Ehepartner langwierige Prozesse. Oder Sie einigen sich außergerichtlich in einem notariellen Scheidungsvertrag. Das spart Zeit und schont Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel. Deshalb rät Notar Christian Knoop in Berlin zunächst zum außergerichtlichen Weg. Als neutraler Notar übernimmt er die Beratung, Entwurfsfertigung und Beurkundung des Scheidungsvertrages zu den von Ihnen gewünschten Regelungsbereichen.

 

Scheidungsvertrag Berlin

Kompetente Beratung zum Scheidungsvertrag

Christian Knoop ist Notar und Rechtsanwalt. Nutzen Sie seine über 30 Jahre lange Erfahrung, um Ihre Scheidung auf dem Verhandlungsweg mit Ihrem Noch-Ehepartner zu regeln:

  • Notarielle Beratung im Scheidungsfall
  • Faire Lösungen, helfen Streit zu vermeiden
  • Interessen wahren, berechtigte Ansprüche regeln

Wen Notar Knoop berät

  • Eheleute in Trennung, die eine reibungslose Scheidung wünschen und sich mit ihrem Partner einvernehmlich verständigen wollen
  • mmobilieneigentümer und Unternehmer, die ihre Immobilien oder Unternehmen erhalten wollen.

Als Notar stehe ich Ihnen zur Seite, um diese Anliegen zu beurkunden

Was Notar Knoop im Bereich Scheidungsvertrag für Sie tun kann

  • Beratung bei der Vertragsgestaltung, damit Ihre Vorstellungen im Scheidungsvertrag rechtssicher verankert werden.
  • Als Notar gewährleiste ich eine reibungslose und rechtssichere Beurkundung Ihres Scheidungsvertrags.

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So kommen Sie rechtssicher zum Scheidungsvertrag

Sie brauchen einen Scheidungsvertrag? Ich unterstütze beide Ehepartner bei der vertraglichen Regelung der Scheidungsfolgen gerne als neutraler Notar und sachkundiger Berater. Wir beginnen mit einer Vorbesprechung; sind schließlich alle Themen gut geregelt, folgt die Beurkundung in meinem Notariat. Wichtig ist die sorgfältige Vorbereitung aller Termine. Die folgenden Informationen dienen Ihnen dazu, sich einen Überblick über den Ablauf der Beurkundung Ihres Scheidungsvertrags zu verschaffen und die Daten aufzubereiten, die wir für Ihren Scheidungsvertrag benötigen. Das Formular können Sie als PDF auf Ihren Computer herunterladen, dort ausfüllen und speichern. Herzlichen Dank!

Mandanteninformation: So organisieren wir im Notariat die Beurkundung Ihres Scheidungsvertrags

Formular: Vermögensverzeichnis für die Erstellung Ihres Scheidungsvertrags

Nützliche Informationen zum Scheidungsvertrag

Was ist ein Scheidungsvertrag?

Ein Scheidungsvertrag regelt einzelne oder sämtliche Rechtsfolgen der Scheidung. Das betrifft z.B. die Verteilung des Vermögens, den Unterhalt, Zugewinn oder den Versorgungsausgleich. Der Vertrag muss in den meisten Fällen notariell beurkundet werden.

Was ist der Vorteil eines Scheidungsvertrages?

Mit einem Scheidungsvertrag ersparen sich Ehegatten langwierige und teure Prozesse, indem sie alle strittigen Punkte außergerichtlich regeln. In diesem Fall ist das Familiengericht nur noch für die bloße Durchführung der Scheidung nötig.

Schließt der Scheidungsvertrag den Versorgungsausgleich aus, soweit rechtlich zulässig, läuft das Scheidungsverfahren noch schneller ab. Mitunter erfolgt die Scheidung schon wenige Wochen nach Antragstellung beim Familiengericht.

Warum sollten Immobilieneigentümer und Unternehmer an einen Scheidungsvertrag denken?

Bei einer langwierigen Schlacht vor Gericht, die mit einem Zugewinnurteil endet, müssen Immobilieneigentümer und Unternehmer mit Vollstreckung rechnen. Das kann zu einer Liquidierung des Unternehmens führen. Bei Grundbesitz droht die Versteigerung.

Das hat offenkundig erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Beides können Sie durch den Abschluß eines sachgerechten Scheidungsvertrages verhindern.

Warum sollte man ältere Eheverträge überprüfen lassen?

Die obergerichtliche Rechtsprechung zur Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen hat sich seit 2001 geändert. Seitdem müssen alle älteren Eheverträge unbedingt auf ihre Wirksamkeit überprüft und soweit möglich repariert werden. Ansonsten droht im Scheidungsfall ein böses Erwachen.

Stellt der Scheidungsrichter den Ehevertrag auf den Prüfstand, kommt er im schlimmsten Fall zu dem Ergebnis, dass alle Regelungen null und nichtig sind.

Was bedeutet Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsverträgen?

Die Gerichte haben seit 2001 mit einer Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Ehevertrag bei der Scheidung auf Verlangen eines Ehegatten überprüft wird. Das Gericht prüft zunächst, ob die einzelnen Bestimmungen des Ehevertrages bereits von vornherein nichtig sind. Ist der Ehevertrag wirksam, prüft der Richter auf der zweiten Stufe, ob der Ehevertrag aufgrund von Veränderungen im familiären oder vermögensrechtlichen Bereich an die aktuellen Verhältnisse anzupassen ist. Die gleichen Grundsätze gelten für Scheidungsverträge.

Warum sollten vermögende Eheleute einen Ehevertrag abschließen?

Ohne Abschluss eines Ehevertrages gilt im Fall einer Scheidung der Halbteilungsgrundsatz. Das bedeutet, dass Zugewinn, Rentenanwartschaften und Einkommen grundsätzlich hälftig geteilt werden. Mit einem Ehevertrag können Sie Anspruchsausschlüsse und Modifikationen vereinbaren. Natürlich gibt es hier Grenzen der Vertragsfreiheit.

Gibt es eine Alternative zu einem Scheidungsvertrag?

Während der Scheidungsvertrag in aller Regel vor Einleitung des Scheidungsverfahrens beim Notar abgeschlossen wird, ist es auch möglich, einen umfassenden Vergleich in einem gerichtlichen Scheidungs- oder Zugewinnverfahren abzuschließen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Anwalts – und Gerichtskosten, da sich das Gericht mit der Streitsache befasst.

Außerdem ist auch bei diesem Lösungsweg der Gang zum Notar nötig, wenn z.B. die Regelung von Miteigentumsverhältnissen an Grundbesitz beurkundet werden muss.

Der notarielle Scheidungsvertrag ist also in den meisten Fällen die elegantere, einfachere und kostengünstigere Lösung.

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